Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences


Fachbereich Sozial-

und Kulturwissenschaften

23. November 2005

 

 

Weitere Veranstaltungen der Reihe
„Hochschule in der Stadt - Zurück zur Armutspolizey?“

 

Donnerstag, 1.12.2005

Soziale Arbeit zwischen Ökonomisierung und Bildung

Prof. Dr. Michael Galuske, Kassel

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Dienstag, 6.12.2005

Das ambivalente Verhältnis von Prävention und Kontrolle in der sozialen Arbeit
Prof. Dr. Manfred Kappeler

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Schon stattgefunden hat am 26.10.2005 die Veranstaltung: „Vom Ende der Arbeitergesellschaft“ mit dem Kölner Arbeitsmarktforschers Michael Wiedemeyer.

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Mit Schlagstock, Pfefferspray und Aufenthaltsverboten gegen Wohnungslose und Arme?!

 

von thomas molck

 

Am Mittwoch, den 23. November war die aktuelle Entwicklung von Vertreibung im öffentlichen Raum Thema der zweiten Veranstaltung in der Reihe „Hochschule in der Stadt - Zurück zur Armutspolizey?“. Auf der gut besuchten Veranstaltung diskutierten Oliver Ongaro, Streetworker beim Strassenmagazin fiftyfifty und Klaus Riekenbrauk, Professor für Rechtswissenschaften am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der FH Düsseldorf mit interessierten Lehrenden, Studierenden und anderen BesucherInnen aus der Stadt.

 

Oliver Ongaro ging zunächst der Frage nach, wie es zum kommunalen Ordnungs- und Servicedienst in Düsseldorf kam.

1997 wollte ALDI gegen Punks vor dem ALDI-Supermarkt in der düsseldorfer Altstadt einen privaten Sicherheitsdienst einsetzen. Aber die damalige rot-grüne Mehrheit im Stadtrat zog es vor damit das Ordnungsamt zu beauftragen und rief den kommunalen Ordnungsdienst mit zunächst 2 Mitarbeitern ins Leben. Heute hat der Ordnungs- und Servicedienst 140 MitarbeiterInnen und einen Etat von 4 Millionen Euro.

 

Grundlage dieser Entwicklung sei ein eher diffuses gefühl von „Störung“ durch bestimmten Menschen die von den „normalen“ BesucherInnen der Innenstadt abweichen. Oft betrifft das gerade Wohnungslose und Arme. Aus diesem Gefühl der „Störung“ wird eine Gefahr beschworen und daher sei gegen einfache „Störungen“ wie Betteln, Wegwerfen von Zigarettenkippen oder Pinkeln in der Öffentlichkeit offensiv vorzugehen.

 

Nach dieser „Broken Windows“ Theorie wurde schon 1993 in New York das sogenannte "Zero Tolerance" Konzept mit drastischen Strafen für solche Bagatellen umgesetzt. Dies war auch ein Vorbild für entsprechende Maßnahmen in Düsseldorf, die mit dem Ordnungs- und Servicedienst und der düsseldorfer Straßenordnung umgesetzt wurden.

 

Als gefährlich würden dabei aber nicht drei betrunkene Altstadtbesucher gesehen, die um 11 Uhr abends ihre T-Shirts ausziehen und vor einer Kneipe auf der Straße gröhlen, wohl aber drei Wohnungslose die auf der Straße ihr Bier trinken.


Der Prof. Klaus Riekenbrauk nannte weitere Beispiele von Maßnahmen gegen „Störende“ in den Städten, wie zum Beispiel sogenannte „Verbringungen“, bei denen die Polizei menschen an Plätze weit ausserhalb der Städte „verbringt“ von denen aus sie Stunden zurück in die Innenstadt brauchten. Leider wurden auch solche Maßnahmen früher in den Rechtswissenschaften durchaus oft als rechtsmäßig bezeichnet. Mittlerweile gäbe es aber auch hier immer mehr Positionen, die die Rechtmäßgikeit solcher Maßnahmen bezweifeln.

 

Zum Beispiel verbietet der § 6 der düsseldorfer Straßenodnung unter anderem aggressives Betteln, Lagern in Personengruppen, Gröhlen unter Alkoholgenuß, die Verrichtung der Notdurft, das Nächtigen und Lärmen in der Öffentlichkeit. Dies sind aber aufgrund der Straßenodnung nur Ordnungswiderigkeiten. Eine Einschränkung des Grundrechtes auf Freizügigkeit der Menschen sei aber nur zur Vorbeugung von Straftaten zulässig.

 

Insofern sei grundlegend zu prüfen inwieweit solche Rechtsbestimmungen überhaup zulässig seien. Darüberhinaus finden die Möglichkeiten des kommunalen Ordnungsdienstes aber auch nach dem gültigen Ordnungsbehörden- und dem Polizeigesetz klare Grenzen.

 

Das Thema ist für Prof. Klaus Riekenbrauk auch ein Thema der Lehre am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, wo er im nächsten Semester auch eine Lehrveranstaltung zum Thema „Recht auf der Straße“ anbieten wird.

 

In der anschließenden Diskussion wurde schließlich auch mehrfach auf den Zusammenhang solcher Ordnungsmaßnahmen mit einer Politik hingewiesen, die die Armut in der Gesellschaft immer mehr verstärkt.


FH D FB 6
23.11.2005

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