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Erfolgreiche Teilnahme am 77. Deutschen Fürsorgetag:
Prof. Dr. Utz Krahmer referierte im Symposium I nach NRW-Staatssekretär Prof. Dr. Stefan F. Winter über die „Verstärkung für den Sozialstaat durch die ‚Ewigkeitsgarantie’“
von Simone Fischer
Im Düsseldorfer Congress Center (CCD) präsentierte sich der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften vom 3. bis 5. Mai erstmals beim Deutschen Fürsorgetag. Der 77. Deutsche Fürsorgetag unter Schirmherrschaft von Bundespräsident Horst Köhler stand unter dem Motto „Mut zur sozialen Verantwortung!“. Mehr als 2000 Experten für Soziales aus verschiedenen Arbeitsfeldern tauschten sich in Workshops, Vorträgen und Gesprächsrunden über die vier großen Themenkomplexe „soziale Gerechtigkeit“, „Familie“, „Bildung“ und „soziale Dienstleistungen“ aus. Im Pavillon am Stand 12 informierten Vertreterinnen und Vertreter des Fachbereichs über entsprechende aktuelle Publikationen, Forschungsprojekte und -schwerpunkte sowie über die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge.
Innerhalb des Symposium I am 3. Mai von 16 bis 18 Uhr hielt nach NRW-Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Prof. Dr. Stefan F. Winter, zum Thema „Umverteilen im Sozialstaat – Gerechtigkeit für morgen“ auch der Sozialrechtler und Professor für Rechtswissenschaft im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften, Dr. Utz Krahmer, einen vorbereiteten Diskussions¬beitrag. In ihrer Substanz sei das Sozialstaatsgebot sowie das Grundrecht auf Achtung der Menschenwürde nicht abschaffbar, selbst nicht mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundesrat und Bundestag“, lautet das Fazit des Professors auf Basis seiner Forschungsarbeit. Für staatliche Reformen bestünden daher Grenzen auch bei der einfachen Gesetzgebung, falls diese gegen das Gebot verstoße, für menschen¬würdige Mindestvoraussetzungen und ein gesellschaftlich integriertes Leben zu sorgen. Krahmer nannte als Beispiele die unzureichende empirische Begründung der Regelsätze für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe sowie die geplante, generelle Anordnung von sogenannten 1,- Euro-Jobs zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft. Letzteres Gesetzesvorhaben der Bundesregierung behandele antragsstellende Bürger willkürlich und pauschal als Verdächtige möglichen Leistungsmissbrauchs, so der Rechtswissenschaftler.
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