Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

Die Website archiv.soz-kult.fh-duesseldorf.de ist ein statisches Abbild relevanter Webseiten, die bis Mai 2015 online waren. Daher sind auch nicht mehr alle Links verfügbar. Die Änderungen von Prüfungsordnungen und Modulhandbüchen aus der Zeit vor 2015 wurden bis zum SS 2020 in diesem Archiv weiter eingepflegt. Die aktuelle Webseite des Fachbereiches ist seit 1. Juni 2015:
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HINWEIS: Das Modulhandbuch auf dieser Seite ist für die Prüfungsordnungsversion 2011 auf dem letzen Stand vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung, entsprechend der letzten Änderungssatzung vom 31.08.2017!

FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Studiengang: Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ Modulhandbuch (2011)

Modul BT: Bachelor-Thesis

Studienphase:
Abschlussphase

Arbeitsaufwand:
11 bis 14 Wochen

Creditpoints:
12 CP

Dauer:
1 Semester

1. Lehrveranstaltungen

Modul BT: Bachelor-Thesis Kontaktzeit Selbststudium Creditpoints
- - - -

2. Lehrformen

-

3. Gruppengröße

-

4. Qualifizierungsziele

Die Bachelor-Thesis soll zeigen, dass der oder die zu Prüfende befähigt ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Themenstellung aus dem Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowohl in ihren modulbezogenen Einzel- heiten als auch in den kompetenzübergreifenden Zusammenhängen mit wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig zu bearbeiten.

5. Inhalte

Aufgabenstellung der Bachelor-Thesis

6. Verwendbarkeit des Moduls

B.A.-Studiengang Sozialarbeit / Sozialpädagogik

7. Teilnahmevoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen mit insgesamt 180 Creditpoints

8. Prüfungsformen

Gem. § 23 BaPO / BaPOT

9. Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints

Bestandene Prüfungsleistung BT

10. Stellenwert der Note in der Endnote

20 %

11. Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

12. Modulbeauftragte(r)

Siehe aktuelle Webseite des Fachbereiches:
Beauftragte des Fachbereiches >>

13. Sonstige Informationen

Die Voraussetzung des erfolgreichen Abschlusses von Studien- und Prüfungsleistungenmit insgesamt 180
Creditpoints kann nur erfüllt sein, wenn auch das das Modul SA bereits abgeschlossen wurde.