Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015Die Website archiv.soz-kult.fh-duesseldorf.de ist ein statisches Abbild relevanter Webseiten, die bis Mai 2015 online waren. Daher sind auch nicht mehr alle Links verfügbar. Die Änderungen von Prüfungsordnungen und Modulhandbüchen aus der Zeit vor 2015 wurden bis zum SS 2020 in diesem Archiv weiter eingepflegt. Die aktuelle Webseite des Fachbereiches ist seit 1. Juni 2015: HINWEIS: Das Modulhandbuch auf dieser Seite ist für die Prüfungsordnungsversion 2011 auf dem letzen Stand vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung, entsprechend der letzten Änderungssatzung vom 31.08.2017! |
Fachhochschule Düsseldorf |
Fachbereich Sozial- |
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Studiengang: Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ Modulhandbuch (2011) | |||||||||||||||
SA Modul zur Erlangung der Staatlichen Anerkennung | |||||||||||||||
Studienphase: |
Arbeitsaufwand: |
Creditpoints: |
Dauer: | ||||||||||||
1. Lehrveranstaltungen
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2. LehrformenHospitationen, Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussion, Gruppenarbeiten, kollegiale Beratungen | |||||||||||||||
3. Gruppengröße25 - verbindlich | |||||||||||||||
4. QualifizierungszieleKompetenz zur selbstständig und verantwortlich zu leistenden Berufsarbeit im Rahmen des gewählten Praxisfeldes; diese umfasst fachliche und methodische Kompetenzen sowie eine reflektierte Haltung gegenüber der eigenen (Berufs-)Rolle und den strukturellen Vorgaben der Sozialarbeit/Sozialpädagogik | |||||||||||||||
5. InhalteMöglichkeiten und Grenzen von Sozialarbeit/Sozialpädagogik vor dem Hintergrund politischer, rechtlicher, sozialer und kultureller Rahmenbedingungen; Entdeckung und Entwicklung von professionell geleiteten Handlungsmöglichkeiten anhand von Fall- und Institutionsanalysen; professionsbezogene Reflexion persönlicher Begrenzungen und Ressourcen | |||||||||||||||
6. Verwendbarkeit des ModulsB.A.-Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik; Voraussetzung für die Erlangung der Staatlichen Anerkennung durch die FH Düsseldorf | |||||||||||||||
7. TeilnahmevoraussetzungenErfolgreicher Abschluss von Studien- und Prüfungsleistungen mit insgesamt 120 Creditpoints | |||||||||||||||
8. PrüfungsformenGem. § 18 BaPO / BaPOT | |||||||||||||||
9. Voraussetzungen für die Vergabe von CreditpointsErfolgreiche Ableistung des Praktikums, dokumentiert in einer Stellungnahme der Praktikumstelle und bestandene Prüfungsleistungen SA.1 und SA.2 | |||||||||||||||
10. Stellenwert der Note in der EndnoteKeiner | |||||||||||||||
11. Häufigkeit des AngebotsJedes Semester | |||||||||||||||
12. Modulbeauftragte(r)Siehe aktuelle Webseite des Fachbereiches: | |||||||||||||||
13. Sonstige InformationenIm Teilzeitstudiengang muss das Praxisbegleitmodul in dem Semester besucht werden, in dem das Praktikum beginnt. | |||||||||||||||
FH Düsseldorf |