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Einblicke in die Praxis: „Betreuungen für Erwachsene“, das Arbeitsfeld der Zukunft!?
Informationsveranstaltung am 24. Mai, 12.45 bis 14.15 Uhr, Raum 02.63
Referent: Klaus Niel, Diakonie Düsseldorf
Seit 15 Jahren ist die Entmündigung für Erwachsene in Deutschland ersatzlos gestrichen. 1,2 Millionen Menschen haben in Deutschland einen gesetzlichen Vertreter, häufig freiwillig, manchmal aber auch gegen ihren Willen. Tendenz steigend.
Trotzdem bleibt jeder und jede Betreute grundsätzlich geschäftsfähig, testierfähig, darf heiraten, ein Konto führen, d.h. sein Leben nach seinen oder ihren Vorstellungen gestalten.
Klaus Niel wird in dieser Informationsveranstaltung die folgenden Fragen beantworten:
- Was darf ein „ Betreuer“ oder eine „ Betreuerin“ tun?
Wann darf er handel? Wann muss er handeln?
- Wozu ist er oder sie besonders verpflichtet?
- Was darf er oder sie auf keinen Fall?
- Wer kann Betreuer/in werden?
- Wann kann ich auf einen oder eine Betreuer/in verzichten, wie kann ich das regeln?
- Kann ich mich in diesem Bereich selbständig machen?
- Welche Voraussetzungen muss ich dafür mitbringen?
- Gibt es jetzt schon Möglichkeiten, die Praxis kennen zu lernen?
- Was ist ein „Betreuungsverein“?
- Kann man Praktika im Bereich „Betreuungen für Erwachsene“ machen?
Ein erster Einblick in die „Welt des Betreuungrechts“ soll ermöglichen, die Vielfalt dieses Arbeitsfeldes kennen zu lernen. Das Arbeitsgebiet ist ein Querschnittsbereich zu (fast) allen anderen in der sozialen Arbeit. Die Diakonie Düsseldorf arbeitet mit jungen Erwachsenen, (der jüngste Betreuter ist 18 Jahre alt), Suchtkranken, Wohnungslosen, altersdementen Menschen, geistig Behinderten und psychisch Kranken.
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