Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Schwerpunkt Beratung – Supervision – Soziale Aktivierung

Definition

Beratung wird definiert als kommunikativer Prozess, der das Ziel verfolgt, personale und soziale Ressourcen zu fördern, wie z.B. Wissen, Einsichten und Einstellungen, Verhaltenskompetenzen sowie Fähigkeiten zur Nutzung sozialer Unterstützungssysteme. Damit sollen die zu Beratenden befähigt werden, interne und externe Anforderungen zu bewältigen, die ihre alltäglichen Bewältigungsroutinen überschreiten. Beratung leistet somit einen Beitrag zur Aktivierung personaler, sozialer und situativer Schutzfaktoren und zur Bewältigung psychosozialer Belastungen.
Als Querschnittsaufgabe sozialpädagogischen Handelns erfolgt Beratung in einem breiten Spektrum von Beratungsanlässen (Problemlagen, Entscheidungssituationen...), Zielgruppen und Settings.

Sie erfordert ein vielfältiges, flexibel einzusetzendes Repertoire an Methoden, wie z.B. Gespräche mit den zu Beratenden, Eltern- und Angehörigenarbeit, Netzwerkarbeitarbeit, Verhaltenstrainings, Bildungsangebote, Streetwork, Veränderung von alltagsrelevanten Rahmenbedingungen.

Themen und Fragestellungen

Die angebotenen Seminarinhalte zum Schwerpunkt Beratung – Supervision – Soziale Aktivierung können sich auf folgende Inhaltsbereiche beziehen:

  • Anlässe von Beratungsbedürftigkeit (belastende Lebensumstände, kritische Lebensereignisse, Krisen, berufliche Anforderungen und Konflikte...)
  • Spezifische Zielgruppen von Beratung
  • Beratungsmethodische Ansätze (personzentrierte Beratung, kognitiv verhaltensorientierte Ansätze, lösungsorientierte Beratung, systemische Beratung, Mediation usw.)
  • Supervision, Coaching und Beratung in professionellen Kontexten (Institutionsberatung, Vernetzung von Hilfsangeboten, Projektmanagement usw.)
  • Rechtliche Aspekte

Studienanforderungen im Schwerpunkt Beratung (DPO)

Nach der Diplom-Studienordnung sind im Schwerpunkt Beratung folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:

  1. Besuch des interdisziplinären „Blockseminars Beratung und Gesundheit“ (2 SWS). Dieses fand letztmalig vom 29. September bis zum 2. Oktober 2008 statt. Studierende, die das Blockseminar nicht besucht haben, können ersatzweise ein anderes Seminar, das für den Schwerpunkt Beratung ausgewiesen ist, besuchen.
  2. Besuch von zusätzlichen Lehrveranstaltungen aus mindestens zwei unterschiedlichen Fächern (insgesamt 10 SWS), die in einem fachlichen Zusammenhang zum Schwerpunkt stehen. Der Zusammenhang ist mit der Koordinatorin abzusprechen und zur Fachprüfung zu begründen.
  3. Interdisziplinäre Fachprüfung im Schwerpunkt (mündlich). Eine für diesen Zweck erstellte schriftliche Arbeit dient als Gesprächgrundlage. Die Prüfung dauert 30 Minuten und wird von zwei Lehrenden aus verschiedenen Fachgebieten gemeinsam abgehalten, deren Lehrveranstaltungen sich inhaltlich sinnvoll zum Schwerpunkt Beratung – Supervision – soziale Aktivierung kombinieren lassen.

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Koordination:
Prof. Dr. Johanna Hartung