Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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HINWEIS: Das Modulhandbuch auf dieser Seite ist für die Prüfungsordnungsversion 2010 auf dem letzen Stand vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung, entsprechend der letzten Änderungssatzung vom 31.08.2017!

FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Studiengang: Bachelor of Arts „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ Modulhandbuch

Modul E 3: Menschliche Entwicklung

Workload/Creditpoints:
360 SWS/12 CP

Studiensemester:
1. Sem.

Häufigkeit des Angebots:
Jährlich

Dauer:
1 Semester

1. Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium geplante Gruppengröße
a) Förderung von Entwicklung und Gesundheit Grundlagen
– 4 SWS (Prüfung E 3.1)

b) Sozialisation und Gruppe Grundlagen
– 4 SWS (Prüfung E 3.2)

8 SWS / 120 h 240 h 40 Studierende

2. Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen

Fachkompetenzen: Fachkenntnisse zu multifaktoriellen Erklärungsmodellen menschlicher insbesondere kindlicher Entwicklung im biographischen und sozialen Kontext, Kompetenzen im Hinblick auf die Ver-wendung grundlegender Fachbegriffe, Selektion fachbezogener Inhalte unter dem Aspekt der Relevanz für Studium und berufliche Praxis für die Pädagogik der Kindheit und Familienbildung
Methodenkompetenzen: Fähigkeiten zur systematischen und eigenständigen Erarbeitung spezifischer, problembezogener und fachübergreifender Inhalte
Sozialkompetenzen: Kommunikative Kompetenzen, Präsentations- und Kooperationsfähigkeit
Subjektkompetenzen: Selbstreflexive Fähigkeiten, Umgang mit Komplexität

3. Inhalte

Entwicklungs-, Lern-, Sozial- und Klinische Psychologie, Sozialisationstheorien, Sozialmedizin, insbes. aus den Bereichen Public Health und Sozialpsychiatrie

4. Lehrformen

Wechsel von darbietenden und aktivierenden Lehr-Lern-Methoden, Vortrag, Diskussion, Übungseinheiten

5. Teilnahmevoraussetzungen

Keine

6. Prüfungsformen

Klausuren, mündliche Prüfungen, Präsentationen, Hausarbeiten, Protokolle

7. Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints

Bestandene Prüfungsleistungen E 3.1 und E 3.2

8. Stellenwert der Note für die Endnote

Keiner (§ 28 Abs. 8 BaPO)

12. Modulbeauftragte(r)

Siehe aktuelle Webseite des Fachbereiches:
Beauftragte des Fachbereiches >>

10. Sonstige Informationen