Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Bachelor of Arts 'Pädagogik der Kindheit und Familienbildung'

Zugangsvoraussetzungen ab dem WS 14/15

Zur Aufnahme des Studiums ist im B.A. „Pädagogik der Kindheit und Familienbildung“ zusätzlich zu den formalen Zugangsvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) ab dem WS 14/15 auch eine fachpraktische Tätigkeit (Vorpraktikum) in einem einschlägigen Arbeitsfeld nachzuweisen.

Formale Zugangsvoraussetzungen zum Studium sind:

  • Abschluss der allgemeinen Hochschulreife (und dem Abitur gleichwertige Zeugnisse) oder
  • Vollständiger Abschluss der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) auf einer Fachoberschule der Sozialarbeit / Sozialpädagogik oder einer Fachoberschule anderen Typs, gleichwertige Zeugnisse und weitere mögliche Zeugnisse der Fachhochschulreife oder
  • Feststellungsprüfung des Studienkollegs (W-Kurs) an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Schwerpunkt S-Kurs an einer Fachhochschule bzw. ausreichende Schulbildung, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde (Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich grundsätzlich über uni-assist (www.uni-assist.de). Informationen erhalten Sie im International Office der FH D (advisoryservice.io@fh-duesseldorf.de))

Hinsichtlich darüber hinaus gehender Zugangsregelungen, insbesondere auch über außerschulisch erworbene Kompetenzen (Studium für beruflich Qualifizierte/Studium ohne Hochschulreife) informieren Sie sich bitte auf den Informationsseiten für Studieninteressierte der FH D („Bewerberinformationen A-Z) oder wenden sich direkt an die Zulassungsstelle der Hochschule.

Ausgestaltung des Vorpraktikums

  • 6-wöchiges Praktikum in Vollzeittätigkeit (bei einem Praktikum in Teilzeit von mindestens 50% der regulären Wochenarbeitszeit erhöht sich die Dauer entsprechend)
  • Die Praktikumszeit kann höchstens einmal geteilt und in höchstens zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert werden.
  • Das Vorpraktikum kann in Institutionen zur außerschulischen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Altern von 0-10 Jahren und in Einrichtungen der Familienbildung in öffentlicher oder freier Trägerschaft abgeleistet werden. Dazu gehören insbesondere Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Ganztagsgrundschulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienbildungsstätten.
  • Der Träger der Einrichtung muss anerkannter Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII sein.
  • Hierbei muss gesichert sein, dass der Praktikant oder die Praktikantin überwiegend für Tätigkeiten im Bereich der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung eingesetzt wird.
  • Das Praktikum gilt als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung über den Abschluss der Fachhochschulreife einer Fachoberschule für Sozialpädagogik/Sozialarbeit erworben wurde.
  • Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten (auch Zivildienstzeiten oder Freiwilligenzeiten, z. B. im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes) sowie Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, können nach Prüfung des Einzelfalles ebenfalls auf diese Einschreibungsvoraussetzungen angerechnet werden, sofern sie in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden, der Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Kindheits- und Familienpädagogik lag und die Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 50% der regulären Wochenarbeitszeit ausgeübt wurde.
  • Nicht anerkannt werden unter anderem Tätigkeiten im Bereich der medizinischen Pflege, eine Tätigkeit als „Au Pair“, rein schulische Ausbildungen sowie eine Übernahme von Erziehungsaufgaben im privaten Bereich (z.B. als Vater oder Mutter eigener Kinder)
  • Das Praktikum muss folgende Tätigkeiten umfassen:
    • Einsicht in die Aufgabengebiete der Kindheits- und Familienpädagogik; vertiefendes Kennenlernen mindestens eines Arbeitsfeldes,
    • Kennenlernen der Kernaufgaben in der Interaktion mit Kindern und Familien,
    • Kennenlernen von Organisation und Funktion der Praktikumsstelle,
    • Kennenlernen von Mitteln und Methoden der Arbeit durch Übernahme kleiner Teilaufgaben aus dem jeweiligen Praxisfeld, dazu sollten auch Verwaltungsaufgaben gehören
    • Teilnahme an Dienst- und Arbeitsbesprechungen der Praxisstelle.
  • Der Nachweis muss zum Studienbeginn vorliegen, spätestens am 30.09.. Er muss Auskunft geben über: den Träger und die Art der Praxiseinrichtung; die Dauer des Praktikums und die Wochenarbeitszeit sowie den Tätigkeitsbereich des Praktikanten/der Praktikantin, aus der ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Kindheits- und Familienpädagogik hervorgeht.