Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015Die Website archiv.soz-kult.fh-duesseldorf.de ist ein statisches Abbild relevanter Webseiten, die bis Mai 2015 online waren. |
Fachbereich Sozial- |
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Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ | |||||||||||||
ZugangsvoraussetzungenZur Aufnahme des Studiums ist neben der Schulbildung (Hochschulzugangsberechtigung) eine fachpraktische Tätigkeit nachzuweisen. |
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Ausgestaltung des PraktikumsDas Vorpraktikum von insgesamt 10 Wochen Vollzeittätigkeit ist im sozialpflegerischen und/oder betreuerischen Bereich nachzuweisen. Der Nachweis muss zum Studienbeginn (spätestens 30.9. des Jahres) vorliegen. Als Praktikum werden beispielsweise Tätigkeiten in den folgenden Bereichen anerkannt: Jugendeinrichtungen, institutionalisierte Kinderbetreuung, Behindertenwerkstätten etc. Einschlägige Berufstätigkeiten oder praktische Tätigkeiten während der schulischen Ausbildung können ggf. angerechnet werden.
Es kann in allen Einrichtungen von Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirche und bei Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden, sofern gesichert ist, dass die überwiegende Tätigkeit in der Sozialen Arbeit liegt. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten (auch Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten) werden auf die Praktika angerechnet. Abgeleistete Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, werden ebenfalls auf die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen angerechnet, wenn sie in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden. Studieninteressierte sollten Interesse an am Thema Erziehung und die Fähigkeit zu abstraktem und konzeptionellem Denken, die Befähigung zur eigenständigen Arbeitsplanung, ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft sowie Selbstdisziplin und Zielorientierung mitbringen. | |||||||||||||
Es handelt sich um einen Studiengang mit Aufnahmebeschränkung (NC-Studiengang). | |||||||||||||
FH Düsseldorf |